Hafenordnung

Hafenordung / Betriebsvorschriften
des Wassersportclub Lunden e.V. für den
Hafen Nordfeld

Kleve, d. 24.07.2022


Die nachfolgenden Hinweise gelten in Ergänzung der gesetzlichen Ge- und Verbote,
insbesondere der Sportboothafenverordnung des Landes Schleswig Holstein.
Sie sind von allen Bootseignern und Hafenbenutzern zu beachten:

  1. Die Nutzung des Hafens und seiner Einrichtungen ist gebührenpflichtig.
    Die Gebühren sind der „Gebühren- und Beitragsordnung“ zu entnehmen.
  2. Die Nutzung der Anlagen und Einrichtungen des Hafens erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Hafenwart und Mitglieder des Vorstandes sind berechtigt, jedes Boot zu betreten.
    Nutzer des Hafens und seiner Anlagen müssen den Anweisungen von Hafenwart/ Vorstand Folge leisten.
  4. Der Hafen darf nur von Booten bis max. 12m Länge angelaufen werden. Ausnahmen für grössere Fahrzeuge
    bedürfen der Absprache mit Hafenwart/Vorstand. Fahrzeuge, für die keine Haftpflichtversicherung besteht, dürfen
    den Hafen nicht anlaufen. Auf Verlangen von Hafenwart/Vorstand ist eine solche Versicherung nachzuweisen.
  5. Der WSC behält sich vor, während der Saison Änderungen im Hafenplan vorzunehmen.
  6. Bei Abwesenheit eines Bootes für mehr als eine Nacht, muss dies durch ein grünes Schild am Liegeplatz kenntlich
    gemacht werden.
  7. Nutzt ein Liegeplatzmieter seinen Liegeplatz nicht, so ist der Verein berechtigt, diesen Liegeplatz für eigene
    Rechnung an Dritte weiter zu vermieten.
  8. Jeder Liegeplatznutzer ist verantwortlich für das sichere Vertäuen und angemessene Abfendern seines
    Fahrzeuges. Die Fahrzeuge sind so festzumachen, dass die Vertäuung hohe und niedrige Wasserstände
    ausgleicht. Insbesondere muß sich der Nutzer vergewissern, ob die Festmacherpunkte für die Lasten seines
    Fahrzeugs geeignet sind. Beim Liegen an Gewichten ist sicherzustellen, dass auch bei Sturmlage und seitlichem
    Winddruck das Vertreiben des Fahrzeugs an Steg oder Nachbarboot verhindert wird.
    Nötigenfalls sind Hilfsleinen auszubringen.
  9. Bootsleitern sind so zu befestigen, dass der Stegbelag nicht beschädigt wird. Das Anbohren des Stegbelags ist
    nicht gestattet. Für die Befestigung ist nur rostfreies Material zulässig.
  10. Übermäßiger Alkoholkonsum ist auf dem Vereinsgelände nicht gestattet
  11. Beim Befahren der Hafengewässer sind Schwell und unnötiger Lärm zu vermeiden.
  12. Deckwaschen mit Frischwasser ist nicht gestattet.
  13. Die Entsorgung von Abfall in die Müllbehälter ist den durchreisenden Tagesgästen vorbehalten. Saisonlieger und
    Clubmitglieder werden gebeten, ihren Abfall nicht im Hafen zu entsorgen.
  14. Chemietoiletten und Bilgenwasser dürfen nicht über die WC – Anlagen entsorgt werden
  15. Gästen mit (offenen) Booten ohne Übernachtungsmöglichkeit ist die Übernachtung im Zelt für eine Nacht auf dem
    Vereinsgelände kostenfrei gestattet.
  16. Die Nutzung von Wohnmobilen zur Übernachtung auf dem Hafengelände bedarf der Zustimmung des Vorstandes.
  17. Offene Feuerstellen dürfen auf dem Vereinsgelände nicht betrieben werden.
  18. Bei Einbruch der Dunkelheit als auch beim Verlassen des Hafens als letzter Besucher soll die Schranke
    geschlossen werden. Hunde müssen an kurzer Leine geführt werden .
  19. Nutzer des Hafens sind gehalten, unnötigen Lärm zu vermeiden. Phonogeräte u.ä. sind so zu betreiben, dass sie außenbords nicht wahrgenommen werden. Ab 23 Uhr bis 6 Uhr gilt Hafenruhe.